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Der Kraftfahrer darf regelmäßig darauf vertrauen, daß ein in der Begleitung eines Erwachsenen befindliches und von ihm erkennbar behütetes Kind sich nicht ohne weiteres aus dem Schutzbereich des Erwachsenen entfernen und in den Gefahrenbereich des Straßenverkehrs begeben werde.
BGHSt 9, 92 DAR 1956, 167 MDR 1956, 434 NJW 1956, 800 VRS 10, 361 VerkBl 1956, 581 [...]