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OLG Stuttgart (3 Ss 69/97) | Datum: 06.05.1997
I. Das Amtsgericht hat gegen den Betroffenen wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr eine Geldbuße von 200,00 DM festgesetzt. Mit seiner Rechtsbeschwerde, deren [...]