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Das Überfahren der Mittellinie mit einem LKW auf einer kurvenreichen Strecke braucht nicht zwingende Folge des genossenen Alkohols zu sein und kommt auch bei nüchternen Kraftfahrern nicht selten vor. Es handelt sich daher nicht um ein gesichertes Beweiszeichen für eine relative Fahrunsicherheit.
DRsp III(336)290Nr. 2b bb (Ls) NJW 1995, 541 (Ls) NJW 1995, 541 NZV 1994, 450 [...]