Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
LG Hildesheim (2 O 529/87) | Datum: 06.01.1988
»Die Kl. sind Rechtsnachfolger ihres am 5.9.1987 verstorbenen Sohnes. Ein Schmerzensgeldanspruch gegen die Bekl. steht ihnen jedoch nicht zu, denn dieser möglicherweise in der Person des Verunglückten nach §§ 823 Abs. [...]