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AG Saarbrücken (42 C 302/94) | Datum: 01.08.1994
Hinweis: Nach Angaben des Klägers hat die Wiederherstellung des zerstörten Aufklebers immerhin 485 DM gekostet; ein im ersten Blick naheliegender Schluß auf eine prozeßunwürdige Bagatelle ist also keineswegs [...]