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LG Nürnberg-Fürth (2 S 4733/77) | Datum: 20.09.1978
[1] Das AG hat zutreffend nur die Hälfte der Haftungsbefreiungskosten in Höhe von 60 DM als adäquaten Schaden anerkannt, da der Kl. unstreitig für sein Fahrzeug keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hatte. [Folgen [...]