Sortieren nach
Zwar stellt die Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen bei einem Schaden bis 1 000 DM - sog. Bagatellschaden - regelmäßig eine Verletzung der Schadenminderungspflicht dar. Allerdings muß der Geschädigte erkennen, daß es sich um einen Bagatellschaden handelt, wobei das Prognoserisiko den Schädiger trifft.
Vgl. zuletzt noch LG Wiesbaden, AG Kassel u. AG Neuwied ZfS 1989, 13 (m.w.H.). ZfS 1989, 159 [...]
1. Wird das OWi-Verfahren nach verspätetem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und Wiedereinsetzung durch Beschluß des AG von der Verwaltungsbehörde wegen Verjährung eingestellt, dann sind die notwendigen Auslagen des Betroffenen der Verwaltungsbehörde aufzuerlegen. 2. Die Berechnung der Anwaltskosten des Betroffenen.
Anmerkung Chemnitz AGS 1998, 106 ZfS 1999, 180 AGS 1998, 106 [...]