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VGH Bayern (11 B 90.655) | Datum: 22.10.1990
d. »[§ 48 StVO] ist dazu bestimmt, einen Kraftfahrer, der nicht nur geringfügige Lücken in der Kenntnis der Verkehrsregeln zeigt oder deren Bedeutung verkennt oder aus charakterlichen Gründen nicht in der Lage ist, [...]