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1. Detektivkosten, die ein hinter der Partei stehender, am Rechtsstreit selbst nicht beteiligter Versicherer bezahlt hat, können als notwendige Parteikosten erstattungsfähig sein. 2. Wegen der oft ungewöhnlich hohen Forderungen ist die Notwendigkeit und Höhe von Detektivkosten besonders gründlich zu überprüfen.
s.a. OLG Nürnberg VersR 1992, 982 JurBüro 1996, 430 VRS 91, 468 VersR 1997, 641 [...]