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OLG Karlsruhe (14 U 283/85) | Datum: 12.06.1987
(c) »... Das LG hat ausgeführt, daß der Kunde eines Kfz-Verkäufers bei Probefahrten für von ihm leicht fahrlässig herbeigeführte Schäden jedenfalls dann nicht haftet, wenn diese Schäden mit den eigentümlichen Gefahren [...]