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AG Minden (2 C 538/89) | Datum: 07.11.1989
Ebenso AG Bochum ZfS 1989, 342 m.w.H. - Übernahme bei Bagatellschaden (bis DM 1.000,00 Reparaturkosten), wenn aufgrund des Schadensbildes nicht eindeutig abschätzbar, ob es sich um schwerwiegenden Schaden handelt: AG [...]