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VG Freiburg (1 K 1914/05) | Datum: 09.01.2006
BESCHLUSS Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 2.500,-- EUR festgesetzt. Der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO ist zulässig. Er zielt, sachdienlich ausgelegt, [...]