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OLG Karlsruhe (1 U 347/88) | Datum: 23.08.1989
(a-b) »... In einer sehr großen Zahl von Fällen führt das Unterlassen des Gurtanlegens auch zu einer Mithaftung des Verletzten .. . Es kann heute auch nicht mehr ernsthaft bezweifelt werden, daß der Gurtnutzen die [...]