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BayObLG (1 ObOWi 15/02) | Datum: 30.07.2002
Der Betroffene ist Halter eines Kraftfahrzeugs mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t. Dieses Fahrzeug wurde von dem Fahrer B. am 9.8.2000 auf öffentlichen Straßen geführt, obwohl durch unvorschriftsmäßige [...]