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OLG Koblenz (5 U 445/91) | Datum: 21.11.1991
»Zwar ist es beim Neuwagenkauf allgemein üblich, das Fahrzeug seinen Gattungsmerkmalen entsprechend zu beschreiben. Dazu zählen auch Baureihen-, Typen- und Modellbezeichnungen. § 243 BGB bestimmt, daß dann eine [...]