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OLG Oldenburg (Ss 186/96) | Datum: 21.06.1996
Das Amtsgericht hat gegen die Betroffenen wegen unerlaubten Fahrens mit einem Roller in einer Fußgängerzone eine Geldbuße in Höhe von jeweils 10,-- DM festgesetzt. Nach den Feststellungen benutzten sie Roller für [...]