Sortieren nach
1. Beeinflußt der Fahrer eines Lkw durch störende Einwirkung auf den Aufzeichnungsvorgang das Ergebnis der Aufzeichnung im Sinne von § 268 III StGB, wenn er für den Fahrtenschreiber eines Fahrzeugs eine für Geräte mit anderen Geschwindigkeitsbereichen bestimmte Diagrammscheibe verwendet und dadurch bewirkt, daß die Fahrtgeschwindigkeit unzutreffend aufgezeichnet wird? 2. Es ist rechtlich ohne Bedeutung, daß die Angeklagten ihr Tun als Ordnungswidrigkeit und nicht als Straftat einordneten. Bei einer solchen unrichtigen rechtlichen Bewertung handelt es sich nicht um einen Verbotsirrtum im Sinne des § 17 StGB. Um sich des straftatbestandlich vertypten Unrechts bewußt zu sein, muß der Täter sein Tun nicht als strafbar bewerten. Vielmehr reicht es aus, daß er das stratatbestandsspezifische Unrecht, die spezifische Rechtsgutverletzung erkennt.
mit Anmerkung Puppe JR 1993, 328 JR 1993, 328 NStZ 1993, 344 NZV 1993, 237 VRS 85, 196 [...]
Kommt der Lenker eines Kraftfahrzeugs, das falsch geparkt war und dadurch einen Unfall mitverursacht hatte, nachträglich zum Unfallort, so wird damit noch keine Pflicht begründet, Feststellungen nach § 142 StGB zu ermöglichen. Denn § 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB setzt voraus, daß der Unfallbeteiligte zur Unfallzeit am Unfallort anwesend war.
Hinweis: mit Anmerkung Berz NStZ 1992, 591 NStZ 1992, 384 NZV 1992, 327 VRS 83, 182 [...]