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Eine Maßnahme, die ohne aktive Mitwirkung des Beschuldigten nicht durchführbar ist, darf nur mit seiner Einwilligung angeordnet und niemals zwangsweise durchgeführt werden (hier: Untersuchung auf Merkfähigkeit und Gedächtnisleistungen des Beschuldigten).
DRsp IV(449)145a JMBl NRW 1974, 53 MDR 1974, 508 NJW 1974, 713. [...]
d-e. »Ein vereinbarter Gewährleistungsausschluß erfaßt auch Mängel, die die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Pkw betreffen. Im Hinweis des privaten Verkäufers auf die nach einer Überarbeitung erfolgte TÜV-Abnahme liegt bei einem älteren Gebrauchtwagen keine Zusicherung, daß sich das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand befinde. Ist in einem Mustervertrag (hier des ADAC) ein Gewährleistungsausschluß vorgesehen und gleichzeitig eine Rubrik für die Eintragung bekannter Mängel, so liegt darin, daß diese Rubrik nicht ausgefüllt wird, keine Erklärung, daß dem Verkäufer keine Mängel bekannt seien, sondern die Haftung bleibt auf arglistig verschwiegene Mängel beschränkt.«
DAR 1992, 379 DRsp I(130)353d-e JMBl NRW 1992, 245 NJW 1993, 271 NZV 1992, 440 [...]
1. Auch eine für immer angeordnete Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis kann aufgehoben werden. 2. Bei der Entscheidung über die Abkürzung der Sperrfrist müssen alle im Zeitpunkt der Entscheidung bekannten Tatsachen berücksichtigt werden, die dafür oder dagegen sprechen, daß der Verurteilte sich in Zukunft wieder verantwortungsbewußt im Straßenverkehr verhalten wird, und die den Schluß zulassen, die Entwicklung des Verurteilten sei anders verlaufen, als es der erkennende Richter angenommen hatte.
DAR 1982, 338 JMBl NRW 1982, 177 VRS 63, 273 ZfS 1983, 32 (LS) [...]