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VG Minden (3 K 1444/83) | Datum: 11.07.1984
(a) '...In der Rechtspr. ist anerkannt, daß ein Kraftfahrer, der bereits wegen eines Trunkenheitsdeliktes verurteilt worden ist, zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet ist, wenn er keine ausreichende Gewähr [...]