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BVerwG (11 B 14.96) | Datum: 19.03.1996
Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Sie macht geltend, die Rechtssache habe grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ). Eine solche Bedeutung kommt einer Sache dann zu, wenn für die Entscheidung der Vorinstanz [...]