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AG Bonn (7 C 151/94) | Datum: 08.09.1994
Zur Haftungsverteilung bei Parkplatzunfällen siehe: 1. Nach OLG Hamm r+s 1994, 52 = SP 1994, 177 ist der Haftungsanteil des aus der Parkboxenzufahrt kommenden Vorfahrtberechtigten mit 1/3 zu bewerten, wenn er sich [...]