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Das Aufstellen von zugelassenen und betriebsbereiten Kraftfahrzeugen auf der Straße durch eine Kraftfahrzeugvermietungsfirma, um sie an Kunden zur Wiederinbetriebnahme zu vermieten, ist als zulässiges Parken i.S.v. § 12 Abs. 2 StVO Ausübung des Gemeingebrauchs und daher keine straßenrechtliche erlaubnispflichtige Sondernutzung.
MDR 1982, 1045 NJW 1982, 2332 VRS 63, 229 VerkMitt 1983, 18 [...]
Bei der Entscheidung über die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis darf die Behörde ihr bekannte Tatsachen auch dann berücksichtigen, wenn die Eintragung hierüber in der Zentralkartei des Kraftfahrtbundesamtes bereits getilgt ist.
BVerwGE 18, 239 JR 1965, 72 MDR 1964, 702 NJW 1964, 1686 VRS 27, 76 VerkBl 1964, 505 [...]