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LG München I (9 O 12136/82) | Datum: 25.05.1983
Die Kosten für die Notreparatur in Höhe von 552,40 DM sind keine übermäßigen Kosten, die der Kl. selbst zu vertreten hätte. Denn er hat schlüssig und für die Kammer glaubwürdig vorgetragen, daß er über Weihnachten und [...]