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LG München I (35 O 25226/92) | Datum: 16.02.1993
»Nutzungsausfallentschädigung wird nur dann zuerkannt, wenn der Geschädigte die Gebrauchsmöglichkeit seines Fahrzeugs tatsächlich verloren hat. ... Ebenso wie der Geschädigte verpflichtet ist, im Rahmen seiner [...]