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Von einer rechtmäßig angeordneten Teilnahme an einem Nachschulungskursus wird auch derjenige nicht befreit, der freiwillig eine Befähigungsprüfung für eine Fahrerlaubnisklasse ablegt, die die bereits erteilte Fahrerlaubnisklasse einschließt.
Spruch und Begründung bestätigt durch OVG Lüneburg, 12. Senat VerkMitt 1994, 87 [...]