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Werden die Kosten des Rechtsstreits einer Partei auferlegt, die Kosten des Vergleichs jedoch gegeneinander aufgehoben, so zählt die halbe Prozeßgebühr nach § 32 Abs. 2 BRAGO zu den Kosten des Rechtsstreits und ist zugunsten der erstattungsberechtigten Partei festzusetzen.
Anm. N. Schneider, AGS 1997, 27 . AGS 1997, 27 ZfS 1997, 192 [...]