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1. Wird das OWi-Verfahren nach verspätetem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und Wiedereinsetzung durch Beschluß des AG von der Verwaltungsbehörde wegen Verjährung eingestellt, dann sind die notwendigen Auslagen des Betroffenen der Verwaltungsbehörde aufzuerlegen. 2. Die Berechnung der Anwaltskosten des Betroffenen.
Anmerkung Chemnitz AGS 1998, 106 ZfS 1999, 180 AGS 1998, 106 [...]