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LG Berlin (17 S 1/89) | Datum: 19.06.1989
»... Durch sein Verhalten, das mit einer Quickout-Halterung versehene Kassettenradio über Nacht in seinem Pkw zu belassen, hat der Kl. [VersNehmer] den Eintritt des Versicherungsfalls nicht grob fahrlässig [...]