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OLG Köln (7 U 106/96) | Datum: 09.01.1997
Die in formeller Hinsicht nicht zu beanstandende Berufung hat in der Sache selbst keinen Erfolg. I. Das Landgericht hat mit Recht darauf erkannt, daß die Beklagte sich gegenüber dem Kläger wegen Verletzung ihr [...]