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OLG Hamburg (5 W 39/01) | Datum: 24.02.2003
Die zulässige Beschwerde hat nur in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg. 1. Die Antragstellerin hatte beantragt, der Antragsgegnerin bei Meidung der vom Gesetz vorgesehenen Ordnungsmittel zu verbieten, im [...]