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OLG Karlsruhe (10 U 250/99) | Datum: 11.02.2000
Die Berufung des Klägers, mit der er seine erstinstanzlichen Ansprüche in vollem Umfang weiter verfolgt, ist zulässig. Sie hat aber keinen Erfolg. Mit zutreffender Begründung, der der Senat sich anschließt, hat das [...]