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OLG Karlsruhe (2 ORbs 35 Ss 425/23) | Datum: 25.04.2024
Die Anhörungsrüge und die Gegenvorstellung des Betroffenen werden zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens über die Anhörungsrüge trägt der Betroffene. A. Wegen einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung, wobei [...]