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a. Anforderungen an die Ä als zugesichert geltende Ä Eigenschaft »fabrikneu« beim Kfz-Kauf; b. Fehlen der zugesicherten Eigenschaft bei Lieferung eines Vorjahresmodells ohne die im aktuellen Modelljahr vorgenommene Ausstattung mit einem Katalysator.
DAR 1990, 457 DRsp I(130)315a-b JMBl NRW 1990, 164 MDR 1990, 1114 NJW-RR 1990, 955 VRS 78, 256 [...]
d-e. »Ein vereinbarter Gewährleistungsausschluß erfaßt auch Mängel, die die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Pkw betreffen. Im Hinweis des privaten Verkäufers auf die nach einer Überarbeitung erfolgte TÜV-Abnahme liegt bei einem älteren Gebrauchtwagen keine Zusicherung, daß sich das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand befinde. Ist in einem Mustervertrag (hier des ADAC) ein Gewährleistungsausschluß vorgesehen und gleichzeitig eine Rubrik für die Eintragung bekannter Mängel, so liegt darin, daß diese Rubrik nicht ausgefüllt wird, keine Erklärung, daß dem Verkäufer keine Mängel bekannt seien, sondern die Haftung bleibt auf arglistig verschwiegene Mängel beschränkt.«
DAR 1992, 379 DRsp I(130)353d-e JMBl NRW 1992, 245 NJW 1993, 271 NZV 1992, 440 [...]