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OLG Hamm (13 U 266/92) | Datum: 26.04.1993
en: vgl. den zweiten Absatz der Gründe Der Geschädigte darf auf Reparaturkostenbasis selbst dann abrechnen, wenn die Reparaturkosten bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswertes des beschädigten Kraftfahrzeuges (ohne [...]