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1. Der erst binnen 24 Stunden nach dem Unfall auftauchende Bewegungsschmerz bzw. die Bewegungsbeeinträchtigung oder -unfähigkeit ist typisch für das Vorliegen eines HWS-Syndroms. 2. Bei einem 'durchschnittlichen' HWS-Syndrom ist ein Schmerzensgeld von 2000 DM angemessen.
LG Braunschweig (2 S 64/98) | Datum: 18.11.1998
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