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AG Minden (26 C 215/06) | Datum: 07.12.2007
Die Beklagten werden verurteilt, an die Kläger 0,23 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern auferlegt. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der [...]
AG Minden (15 OWi 334/88) | Datum: 13.10.1988
zu LS 1; ebenso AG Minden DAR 1988, 283 = NJW 1988, 3278 ; AG Konstanz 8 OWi 80/88 zit. bei Hentschel DAR 1989, 91 Fußn 25; Hentschel DAR 1989. 91; Suhren NZV 88, 54; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 30. [...]
AG Minden (19 C 76/91) | Datum: 05.11.1991
DfS Nr. 1994/527 [...]
AG Minden (13 OWi 434/89) | Datum: 18.04.1989
»§ 25 a StVG bestimmt, daß dem Halter eines Kraftfahrzeugs die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen sind, wenn mit diesem Fahrzeug ein Halt- oder Parkverstoß begangen worden ist und der Führer des Fahrzeugs vor Eintritt [...]
AG Minden (15 OWi 33 Js 2020/88) | Datum: 18.11.1988
(c) »... Der Bußgeldkatalog sieht für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften eine Geldbuße von 400 DM und ein Fahrverbot von einem Monat vor. Dabei wird im [...]
AG Minden (15 OWi 334/88) | Datum: 14.04.1988
»... Die Verwaltungsbehörde [muß] die Ermittlungsmaßnahmen [i. S. des § 25 a Abs. 1 StVG ] zügig durchführen. Insbesondere muß der Halter des Kraftfahrzeugs möglichst früh zu der Frage, wer das Fahrzeug zur Tatzeit [...]
AG Minden (2 C 538/89) | Datum: 07.11.1989
Ebenso AG Bochum ZfS 1989, 342 m.w.H. - Übernahme bei Bagatellschaden (bis DM 1.000,00 Reparaturkosten), wenn aufgrund des Schadensbildes nicht eindeutig abschätzbar, ob es sich um schwerwiegenden Schaden handelt: AG [...]