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Wer als Führer eines Fahrzeugs versucht eine Kreuzung zu überqueren, obwohl ein anderes (gleichgeordnetes) Fahrzeug bereits angehalten und sich ein bevorrechtigtes Fahrzeug nähert, und dabei ein weiteres bevorrechtigtes Fahrzeug übersieht, mit dem es schließlich zur Kollision kommt, handelt in der Regel grob Fahrlässig.
Vorinstanz: LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 9059/89 OLGR-München 1992, 116 [...]
Zur Haftungsverteilung, wenn es zwischen einem Pkw, der aus einem Waldweg auf eine kurvenreiche bevorrechtigte Straße einfährt und einem Pkw, der mit überhöter Geschwindigkeit auf der bevorrechtigten Straße gefahren wird, zu einer Kollision kommt.
Vorinstanz: LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 19 O 7110/95 OLGR-München 1997, 147 [...]