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»Soll mit der Revision die unterbliebene Ladung des Verteidigers gerügt werden, handelt es sich um eine Verfahrensrüge, zu deren Zulässigkeit nicht nur dargelegt werden muß, daß die Ladung des Verteidigers unterblieben, sondern auch, daß die Wahl des Verteidigers dem Gericht rechtzeitig mitgeteilt worden ist.«
DAR 1998, 323 DAR 1998, 323 (Ls) StV 1999, 194 StraFo 1998, 235 wistra 1998, 238 [...]
Hat das Gericht zur Sicherung einer reibungslosen Durchführung des Verfahrens einen zweiten Pflichtverteidiger bestellt, so sind im Falle des Freispruchs für beide Pflichtverteidiger die Wahlverteidigerkosten zu erstatten.
Anmerkung: Madert, AGS 1998, 151 AGS 1998, 149 StV 1998, 621 StraFo 1998, 250 ZfS 1999, 179 [...]