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VGH Bayern (11 ZB 15.2682) | Datum: 04.03.2016
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens. III. Der Streitwert wird unter Abänderung des Streitwertbeschlusses des Verwaltungsgerichts [...]