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BVerwG (11 B 93.96) | Datum: 09.12.1996
Die Beschwerde hat keinen Erfolg. 1. Der Rechtssache kommt nicht die ihr vom Kläger beigemessene grundsätzliche Bedeutung zu (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ). Für grundsätzlich bedeutsam hält der Kläger sinngemäß die [...]