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Kann ein Hobbyrennfahrer infolge eines Unfalls verletzungsbedingt an mehreren geplanten Rennen nicht teilnehmen, kann er Ersatz der von ihm in Eigenarbeit zur Verbesserung seines Rennwagens getroffenen Aufwendungen dann unter dem Gesichtspunkt der 'frustrierten' Aufwendungen nicht ersetzt verlangen, wenn ein anderer geeigneter Fahrer durch Teilnahme an den Rennen den Rennwagen hätte einsetzen können.
MDR 1998, 535 NJW 1998, 2292 OLGR 98, 112 OLGReport-Hamm 1998, 112 ZfS 1998, 208 [...]