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OLG München (21 U 1608/01) | Datum: 01.06.2001
Die zulässige Berufung des Klägers (§§ 511 ff. ZPO ) ist zum überwiegenden Teil begründet und führt zur Aufhebung des landgerichtlichen Urteils. Dem Kläger wurde bei Abschluß des Kaufvertrages ein Fehler des [...]