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OLG Karlsruhe (14 U 288/86) | Datum: 16.06.1988
In Sachen wegen Schadensersatz Beschluss: Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird wie folgt festgesetzt: Im Rechtsstreit des Klägers gegen den Beklagten zu 1): Schmerzensgeld: DM 10.000 Feststellungsklage: für [...]