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1. Das VerbrKrG ist nicht anwendbar, wenn nach dem Inhalt eines Leasingvertrags der Leasinggegenstand für gewerbliche Zwecke angeschafft wird und nur gelegentlich für private Zwecke genutzt wird (hier: Pkw). 2. Bei vorzeitiger Kündigung eines Leasingvertrages wegen Zahlungsverzug steht dem Leasinggeber ein Schadensersatzanspruch nur dann zu, wenn dieser unter Offenlegung der Kalkulation konkret berechnet wird.
DAR 1998, 393 NJW-RR 1998, 1351 NZV 1998, 467 OLGReport-Naumburg 1998, 210 WM 1998, 2158 [...]