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OLG Köln (19 U 10/99) | Datum: 17.09.1999
Der form- und fristgerecht eingelegte Einspruch des Beklagten gegen das Versäumnisurteil vom 02.07.1999 ist nicht begründet. Seine Berufung kann auch weiterhin keinen Erfolg haben. Er ist verpflichtet, den der Höhe [...]