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FG München (6 K 229/02) | Datum: 16.11.2004
I. Die seit dem Jahre 1995 verheirateten Kläger (Kl) sind zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute. Der Kl war in den Jahren 1994 bis 1997 (Streitjahre) bei der Fa. K.GmbH nichtselbständig beschäftigt. Diese [...]