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OLG Köln (24 U 92/03) | Datum: 23.12.2003
I. Wegen des Sachverhalts wird auf die Feststellungen des angefochtenen Urteils mit der Maßgabe Bezug genommen, dass der Vertrag über die Sicherungsübereignung nicht am 29.01.2001, sondern am 29.10.2001 unterzeichnet [...]