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BGH (XII ZR 269/90) | Datum: 11.12.1991
Der Beklagte mietete am 11. März 1988 von der S-GmbH einen Lkw, wobei nach einer auf dem Vertragsformular vorgedruckten Klausel seine Haftung für Unfallschäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt war. Das [...]