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OLG München (24 U 813/75) | Datum: 27.11.1975
Bei einem Belastungsverhältnis von 4.580,- DM Reparaturkosten plus Minderwert und 4.150,- Wiederbeschaffungsaufwand nach Restwert-Abzug besteht zwischen den Beteiligten kein Streit über die gewählte Abrechnung auf [...]