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OLG Karlsruhe (1 U 189/92) | Datum: 05.05.1993
damit scheidet die eigene Haftung des Fahrers auszugunsten der Haftung der Anstellungskörperschaft nach Art. 34 GG (vgl. LG Köln VersR 1989, 1160 ). Angesichts des fortbestehenden Monopols der Telekom hinsichtlich des [...]